Kategorie
22.01.2021
Stiftung für Alleinerziehende: Alltagsheld:innen
Mit Alltagsheld:innen gibt es die erste bundesweit tätige Stiftung für Alleinerziehende. Wir gratulieren herzlich zu der Gründung und zu dem stattlichen Startkapital von 1.2 Millionen Euro. Die Alltagsheld:innen füllen eine Lücke und es ist wichtig, dass diese endlich geschlossen wird. Der VAMV NRW wünscht alles Gute und freut sich auf den zukünftigen intensiven Austasch.
18.01.2021
Stellungnahme NRW-Landtag zum Grünen-Antrag: Retraditionalisierung von Geschlechterrollen
Der Ausschusses für Gleichstellung und Frauen im NRW-Landtag beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Antrag der Grünen "Retraditionalisierung von Geschlechterrollen entgegenwirken. Rollback verhindern – Frauen Stärken." Der VAMV NRW ist der Einladug gefolgt, zu dem Antrag Stellung zu beziehen
12.01.2021
Digitaler Fachtag: Bedürfnislagen von Alleinerziehenden
Die Caritas Köln hat Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe zu einem digitalen Fachtag "Bedürfnislagen Alleinerziehender – Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe" eingeladen. Der VAMV NRW und das Zentrum für alleinerziehende Eltern, ZentralE Köln waren Kooperationspartner des Fachtags. Jan Brauckmann vom Marktforschungsunternehmen Prognos stellte die neusten Erkenntnisse und Zahlen zur sozialen Situation von Alleinerziehenden vor (Erwerbstätigkeit, Armutsgefährdung, Netzwerke, gesundheitliche Situation etc.).
12.01.2021
Stellungnahme NRW-Landtag zum Grünen-Antrag: Retraditionalisierung von Geschlechterrollen
Der Ausschusses für Gleichstellung und Frauen im NRW-Landtag beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Antrag der Grünen "Retraditionalisierung von Geschlechterrollen entgegenwirken. Rollback verhindern – Frauen Stärken." Der VAMV NRW ist der Einladug gefolgt, zu dem Antrag Stellung zu beziehen.
08.01.2021
Umgang: Ausnahme in den Kontaktbeschränkungen
Das Land NRW hat die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Es gibt nun Ausnahmen, die von der strengen 1+1 Regel (ein Haushalt + eine weitere Person) gemacht werden, davon ist auch der Umgang in Trennungsfamilien betroffen. Die eigenen Kinder dürfen demnach zum Treffen mit einem anderen Haushalt mitgenommen werden.