Datum: 03.06.2025 10:00 Uhr
Was beurkundet das Jugendamt?
Von der Vaterschaftsanerkennung bis hin zum Unterhaltstitel – es gibt zahlreiche Beurkundungen, die für Alleinerziehende bedeutsam sind. Nicht für jede Urkunde müssen die Alleinerziehenden zum Notar, denn auch das Jugendamt kann Beurkundungen durchführen.
- Welche Urkunden stellt das Jugendamt aus?
- Welche erforderlichen Unterlagen benötigt das Jugendamt für eine Beurkundung?
Unser Experte Stefan Böhler leitet als Abteilungsleiter im Jugendamt die Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft. Dazu gehören auch die Beurkundungen nach § 59 SGB VIII.
Nach dem Input besteht die Möglichkeit, dass Sie Fragen aus Ihrer Beratungspraxis stellen können. Die Schulung dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei.
Veranstalter:in
Veranstaltung für:
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Anmeldeschluss
Kosten
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77