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Datum: 09.04.2025
Bürgergeld für Alleinerziehende - aktuelle Neuerungen und Sanktionsmöglichkeiten
Mehr als 70 Prozent der Alleinerziehenden sind berufstätig. 46 Prozent davon arbeiten Vollzeit oder vollzeitnah – und trotzdem reicht das Einkommen häufig nicht, um die Existenz der Familie zu sichern.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Bürgergeld für sich oder die Kinder zu beantragen?
- Welche anderen Einkommen werden bei der Beantragung berücksichtigt (Unterhalt, Kinder- oder Elterngeld)
- Welche Mehr- und Sonderbedarfe können für Alleinerziehende in Anspruch genommen werden?
Veranstalter:in
Landesfachstelle Alleinerziehende
Veranstaltung für:
FachkräfteOrt
online
Anmeldeschluss
07.04.2025
Kosten
kostenfrei
Kontaktmöglichkeiten
Landesfachstelle Alleinerziehende
Ute Zimmermann
zimmermann@vamv-nrw.de
0201 82 774-77
Referent:in
Stephan Wolf