Die Diskussion um die Anforderungen an Randzeitenbetreuung betrifft vor allem die Bereiche Kinderschutz/Kindeswohl und Bildung. Der Kinderschutz im Kontext von Kinderbetreuung ist ein sehr wichtiges Thema, der Kindeswohlbegriff sollte dabei allerdings ausgeweitet werden: Neben dem Umgang der Betreuungsperson mit den Kindern, sollte nämlich auch die finanzielle Sicherheit der Familie als kindeswohldienlich betrachtet werden. Außerdem wurde infrage gestellt, ob private Patchworklösungen, in denen z.B. ältere Kinder auf die jüngeren aufpassen müssen, besser für das Kindeswohl seien als die verlässliche Betreuung in den Randzeiten.
Dennoch ergeben sich zwei wichtige Fragen: Wer darf die Kinder in den Randzeiten betreuen und wie soll diese Betreuung aussehen?
In reguläre Betreuungsangeboten, wie Kindertagespflege, Kita und Schule, müssen pädagogische Fachkräfte einen Bildungsauftrag erfüllen – das ist für Randzeitenbetreuung aber anders. Sie stellt nämlich nur eine Ergänzung, nicht die Ersetzung anderer Bildungs-/Betreuungsanbegote dar. Somit kann die Qualifizierung der Betreuungspersonen niedrigschwelliger angelegt werden, ein Qualifizierungsrahmen müsste aber von einer allgemein anerkannten Stelle kommen, beispielsweise dem Deutschen Jugend Institut (DJI). Außerdem sei es wichtig, auch Quereinstiege zu ermöglichen, um die Bedarfe von Eltern decken zu können.