13.06.2018
Von der Hartz IV-Empfängerin zur Fachkraft
Essen, 13.06.2018. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen hat in seiner jüngsten Sitzung die Verstetigung des Projektes „Sonne, Mond & Sterne – ergänzende Kinderbetreuung“ beschlossen. Nach dreijährigem Projektstatus ist klar: Die ergänzende Kinderbetreuung stärkt die ökonomische Selbständigkeit von Familien. Bis Ende dieses Jahres werden durch das Schließen von Lücken in der Kinderbetreuung elf von 20 Teilnehmer*innen des Projekts nicht mehr von Transferleistungen des Jobcenters abhängig sein. 15 Teilnehmer*innen haben einen Migrationshintergrund. Das Projekt ist damit auch eine erfolgreiche Integrationsmaßnahme.
Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NWR) hat das Projekt „Sonne, Mond & Sterne“ konzipiert und umgesetzt. Die ergänzende Kinderbetreuung ermöglicht alleinerziehenden Müttern und Vätern verlässlich einer Berufstätigkeit nachzugehen oder eine Ausbildung zu absolvieren. „Viele Alleinerziehende arbeiten im Pflegebereich mit Schichtdiensten frühmorgens, nachts oder am Wochenende“, sagt Antje Beierling, Vorstandsfrau des VAMV NRW. „Doch die Regelangebote der Kindertagespflege, Kita oder Offener Ganztag lassen erhebliche Lücken in der Kinderbetreuung offen“, so Antje Beierling weiter. Die ergänzende Kinderbetreuung schließt diese Lücken – und macht so aus ehemaligen Hartz IV-Bezieher*innen begehrte Fachkräfte.
„Wenn meine Mutter Krankenpflegerin wird, werde ich Ärztin!“
Wie die zweifache Mutter, die seit 2014 im Projekt ist, um eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zu absolvieren. Im Oktober 2017 hat sie ihr Zertifikat erhalten. Statt von Transferleistungen des Jobcenters abhängig zu sein, ist sie ihren Kindern nun ein Vorbild: „Wenn meine Mutter es schafft, zertifizierte Krankenpflegerin zu werden, werde ich Ärztin“, sagt ihre 12-jährige Tochter. Die Gymnasiastin und ihr jüngerer Bruder erleben ihre Mutter nun ganz anders als vor vier Jahren. „Sie ist nicht mehr so gestresst und macht sich keine Sorgen mehr, wenn wir alleine sind“, sagt der 10-jährige Sohn. Denn jetzt kommt eine Kinderfee in den Haushalt der Familie, wenn die Mutter frühmorgens oder nachts arbeiten muss. Die Kinderfee betreut die Kinder, bis die Mutter nach der Arbeit nach Hause kommt, beziehungsweise weckt die Kinder und bringt sie in die Schule.
Kommunen müssen bedarfsgerechtes Angebot bereithalten
Essen ist bislang die einzige Kommune, die die rechtliche Verpflichtung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in die Praxis umgesetzt hat. Dort heißt es: „Der örtliche öffentliche Träger der Jugendhilfe hat ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen und ergänzender Förderung bereitzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, Arbeit suchend sind (…).“ Um den besonderen Bedarfen in den Randzeiten (früh morgens, spät abends, in der Nacht und am Wochenende) zu entsprechen hat die frühere Leitung des Essener Jugendamts die Förderung des Projekts beschlossen. Seit Oktober 2017 beteiligt sich das Jobcenter finanziell. „Wir wissen, dass der Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung in ganz Nordrhein-Westfalen riesig ist“, sagt Antje Beierling vom VAMV NRW. „Unser nächstes Ziel ist es, das Land NRW dahinzubewegen, die Bedarfe festzustellen und unser Projekt in einer Pilotphase in mehreren Kommunen umzusetzen.“
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.