Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
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08.08.2017

Unterhaltsvorschuss: Meilenstein gerät ins Stolpern

 

Essen, 08.08.2017 Die Anfang Juni beschlossene Neuregelung des Unterhalts-vorschusses bedeutet für viele Alleinerziehende statt der erhofften Erleichterung erst einmal Unsicherheit und Wut. Acht Wochen nach Zustimmung des Bundesrats ist das neue Gesetz zum Unterhaltsvorschuss noch nicht unterschrieben und damit rechtskräftig. „Die Umsetzung des neuen Gesetzes beginnt mit heftigen Geburts-wehen“, kommentiert Nicola Berkhoff, Vorständin Verband allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) Landesverband NRW.

Beim Verband haben sich zahlreiche Betroffene gemeldet und von Schwierigkeiten berichtet: Erst gab es in den Kommunen keine Anträge, um den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, schließlich kündigten einige Ämter an, dass die Bearbeitung der Anträge bis Ende des Jahres dauern könnte. Andere Kommunen rechnen Transfer-leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag schon auf den Unterhaltsvorschuss an, obwohl der noch gar nicht ausgezahlt wird. Doch es gibt auch positive Ausnahmen: Einige Kommunen haben sich entschieden, den neuen Unterhaltsvorschuss schon auszuzahlen, um so einen Antragsstau zu vermeiden.

Finanzielle Einbußen trotz Unterhaltsvorschuss

Seit dem 19.Juli liegt dem Bundespräsidenten das Gesetz zur Ausfertigung vor – doch die Verkündigung steht immer noch aus. In den sozialen Netzwerken des VAMV NRW machen sich die Betroffenen Luft und sprechen von „Demütigung“ und „Enttäuschung über die Politik“. Andere Alleinerziehende sind „stinksauer“. Denn in manchen Einelternfamilien führt der Bezug von Unterhaltsvorschuss zu Kürzungen bei Kinderzuschlag und Wohngeld und damit unterm Strich zu finanziellen Einbußen. Laut einer kürzlich veröffentlichen Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben diese Familien aber kein Wahlrecht: Sie müssen den Unterhaltsvorschuss als vorrangige Leistung beantragen, selbst wenn dann möglicherweise auch die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes entfällt. Diese Kürzung bei anderen Leistungen ist aus Sicht des VAMV eine extrem unerwünschte negative Begleiterscheinung der Reform. Auch wenn das Ministerium angekündigt hat, dass in der nächsten Legislaturperiode hierzu eine Lösung gefunden werden soll, bleibt einigen Alleinerziehenden erst einmal weniger zum Leben.

Widerspruch gegen vorzeitige Kürzungen einlegen

Bis der Ausbau des Unterhaltsvorschusses bei den Berechtigten ankommt, darf es laut Ministerium keine Kürzung von Sozialleistungen geben. Das bedeutet, dass die Familienkassen nur bereits bewilligten Unterhaltsvorschuss beim Kinderzuschlag anrechnen dürfen. Ebenso dürfen die Wohngeldbehörden nur bereits bewilligten Unterhaltsvorschuss bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigen. Sollten vorher Kürzungsbescheide eingehen, rät der VAMV NRW, Widerspruch einzulegen. 

Anträge bis spätestens Ende August einreichen

Die Unterhaltsleistung wird rückwirkend längstens für den letzten Monat vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag hierauf eingegangen ist. Das bedeutet: Spätestens zum 31.08.2017 muss der Antrag gestellt werden, damit der Unterhaltsvorschuss rückwirkend zum 1.07.2017 gezahlt werden kann. In diesem Fall müssen Allein-erziehende belegen, dass sie sich bei dem anderen Elternteil um die Zahlung des Unterhaltes gekümmert haben, zum Beispiel durch die Einrichtung einer Beistand-schaft beim Jugendamt.

 

Kontakt

Pressereferentin Ute Zimmermann, T 0201 82 774-77, zimmermann@vamv-nrw.de

Über den VAMV Landesverband NRW

Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW e.V. (VAMV NRW) ist seit 1976 Vernetzungsplattform und Sprachrohr für 600.000 Alleinerziehende in Nordrhein-Westfalen. Der Verband bündelt und vertritt die Interessen der Einelternfamilien gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. 

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