08.06.2020
Reduzierte Kita-Betreuung: Formulierungsvorschläge für Härtefallantrag
Essen, 08.06.2020. Das Land NRW hat heute mit dem reduzierten Regelbetrieb in der Kita-Betreuung begonnen. Das bedeutet: Eltern müssen mit jeweils zehn Betreuungsstunden in der Woche weniger auskommen. „Uns haben zahlreiche Nachrichten von alleinerziehenden Müttern und Vätern erreicht, die es nicht schaffen, die entstandenen Lücken in der Kinderbetreuung durch private Lösungen oder einem Entgegenkommen des Arbeitsgebers zu schließen“, sagt Nicola Stroop, Vorstand vom Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW). Sie brauchen jetzt eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung.
Laut NRW-Familienministerium können Ausnahmen für Härtefälle zugelassen werden. Der Verband hat deshalb unter www.vamv-nrw.de/corona Formulierungsvorschläge veröffentlicht, mit denen Alleinerziehende einen schriftlichen Härtefallantrag bei dem zuständigen Jugendamt stellen können.
„Es ist wichtig, dass Alleinerziehende, die einen höheren Betreuungsumfang benötigen, einen schriftlichen Härtefall-Antrag bei dem zuständigen Jugendamt stellen und begründen, warum sie ein schwerwiegender und außergewöhnlicher Fall sind“, so Nicola Stroop. Der VAMV NRW hat Nachrichten erhalten, dass es einige Alleinerziehende besonders hart trifft: Alleinerziehende, die zum Beispiel in der Ausbildung oder in der Probezeit sind, riskieren durch die fehlende Betreuung ihren Job. Die Einzelfälle sind bewegend und dramatisch.
Die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb in der Kinderbetreuung sieht vor, dass Eltern, statt wie bislang Anspruch auf 45, 35 oder 25 Wochenstunden Betreuung zu haben, mit jeweils zehn Stunden weniger auskommen müssen. Die Betreuungsverordnung sieht aber Härtefall-Ausnahmen vor, das heißt, in Ausnahmefällen ist auch eine höhere Betreuungszeit möglich. Die Härtefälle müssen laut Verordnung außergewöhnlich, schwerwiegend und atypisch sein. Die Entscheidung darüber liegt bei den jeweiligen Jugendämtern vor Ort.
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