Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

#WIRBLEIBENDRAN
Presse #WIRBLEIBENDRAN
zurück

06.12.2020

Endlich Gerechtigkeitslücke für Trennungskinder schließen

 

Die Landesfamilienminister*innen haben sich für einen höheren Unterhaltsvorschuss ausgesprochen. Sie fordern, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen so wie es beim Mindestunterhalt getan wird. Damit übernimmt die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz (JFMK) eine Forderung des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Das ist eine gute Nachricht für viele Alleinerziehende“, sagt Nicola Stroop, Vorstand des VAMV Landesverband NRW (VAMV NRW). „40 Jahre nach Einführung des Unterhaltsvorschusses hat die Politik die Chance, einen weiteren Meilenstein in der Familienpolitik zu markieren.“ 

40 Jahre Unterhaltsvorschuss

Vor 40 Jahren trat am 1.1.1980 das Gesetz zur „Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter“ in Kraft. Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können seitdem einen Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen. Der vehemente Einsatz des VAMV für die Einrichtung von Unterhaltsvorschusskassen hatte sich damit ausgezahlt. Während die Politik damals mit rund 73.000 Anspruchsberechtigten rechnete, zahlt der Staat heute für rund 780.000 Kinder den Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss ist eine bedeutende familienpolitische Leistung, denn etwa die Hälfte der Alleinerziehenden-Haushalte gehen beim Kindesunterhalt leer aus, ein weiteres Viertel erhält lediglich sporadisch kleinere Zahlungen. In den vergangenen 40 Jahren ist der Unterhaltsvorschuss mehrfach reformiert worden. Zuletzt 2017, als die Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet wurde. 

Notwendige Reform: Ungleichbehandlung von Trennungskindern beenden

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben bislang weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes – aktuell sind das monatlich 102 Euro. Der VAMV hatte mit einer Protestaktion auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Ein Mitglied des VAMV NRW hat eine Online-Petition gestartet, die bislang von knapp 25.000 Unterstützer*innen unterzeichnet wurde. „Alleinerziehende sind die Familienform mit dem höchsten Armutsrisiko“, so Nicola Stroop. „Der Unterhaltsvorschuss in der bisherigen Höhe deckt das Existenzminimum von Kindern nicht. 100 Euro mehr in der Familienkasse pro Kind und Monat bedeuten für viele Alleinerziehende einen guten Schritt raus aus der Armutsfalle.“ Der Reformbedarf des Unterhaltsvorschusses ist damit aber noch nicht abgeschlossen: Kinder im Hartz IV-Bezug gehen auch in diesem Szenario weiterhin komplett leer aus. Nicola Stroop vom VAMV NRW fordert deshalb: „Die Anrechnung des Unterhaltsvorschusses auf Hartz IV muss bei einer Reform ebenfalls beendet werden.“

Hier geht es zur Petition „Trennungskinder gehen bei Kindergelderhöhung leer aus“

Dateien