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11.11.2021

Kinderbetreuung in NRW: Austausch mit dem CDU Arbeitskreis Familie, Kinder und Jugend

16.11.2021 In einem Austauschtermin haben wir den Mitgliedern des Arbeitskreises Familie, Kinder und Jugend der CDU-Landtagsfraktion unser Positionspapier zur Zukunft der Kinderbetreuung in NRW vorgestellt und von den Landespolitiker*innen gefordert, den Ausbau und die Umsetzung der Kinderbetreuung in allen Ressorts und Ausschüssen zu thematisieren. Eltern, insbesondere Alleinerziehende brauchen flexiblere und bedarfsgerechte Betreuungsangebote. Kinderbetreuung ist ein ressortübergreifendes Querschnittsthema mit systemischer Bedeutung für NRW – das hat die Coronakrise deutlich gezeigt.

Trotzdem ist die Kinderbetreuung in NRW lückenhaft. Berufstätigkeit und Kinderbetreuung ist für viele Eltern nach wie vor nicht zu vereinbaren: Für eine Vollzeittätigkeit sind die regulären Öffnungszeiten kaum ausreichend , atypische Arbeitszeiten sind so gut wie gar nicht durch institutionelle Angebote abgedeckt. Wer in Randzeiten oder im Schichtdienst arbeitet, kann sich nicht auf institutionelle Lösungen  verlassen.  Darüber hinaus ist die Kinderbetreuung in den Ferien in NRW nicht einheitlich geregelt. Die Folge: berufstätige Eltern (meist die Mütter) passen ihre Arbeitszeiten den bestehenden Kinderbetreuungsangeboten an.

Jens Kamieth, Sprecher des Arbeitskreises, erkannte die Notwendigkeit, Alleinerziehende besser zu unterstützen. Mit Blick auf den Fachkräftemangel in vielen Arbeitsbereichen sah er Arbeitgeber in der Pflicht, mehr auf Alleinerziehende zuzugehen und Arbeitszeiten zu ermöglichen, die von der aktuellen institutionellen Kinderbetreuung abgedeckt sind. Dass vor allem Arbeitgeber aus dem Gesundheitsbereich hier schon reagieren, bemerkte unsere Fachreferentin Anja Stahl an. "Aber auch dann bleiben noch Lücken in der Kinderbetreuung, die ein Arbeitgeber nicht schließen kann." Im Moment scheiterten die Versuche von Arbeitgebern, die Kinderbetreuung im Haushalt der Alleinerziehenden durch Einsatzkräfte abzudecken, durch eine Regelung im Steuerrecht. Hier müsse auf Bundesebene nachjustiert werden, um Arbeitgebern zu ermöglichen, die ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Eltern zu finanzieren. Unser Vorstand, Antje Beierling, merkte an, dass in  NRW trotz aller Fortschritte keine verlässlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden seien, damit alle Alleinerziehende eigenständig ihre Existenz sichern können.

Alleinerziehende müssen existenzsichernd arbeiten, um das Einkommen für ihre Familie zu erwirtschaften. Dabei treffen sie auf nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. Sie müssen persönliche, fragile Netzwerke aufbauen. Die Organisation der individuell passenden Kinderbetreuung ist purer Stress und belastet die Alleinerziehenden. Dabei weisen alleinerziehende Mütter eine überdurchschnittlich hohe Arbeitsmotivation auf.  Bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote würden es Alleinerziehenden leichter machen, in die Berufstätigkeit zu gehen, eine Ausbildung zu absolvieren oder Stunden aufzustocken. "Diese Potenziale gehen NRW verloren, weil die bedarfsgerechte Kinderbetreuung fehlt", so Antje Beierling.

 

 

 

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