17.04.2018
Wechselmodell: Partnerschaftlichkeit per Gesetz?
Die Landesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik von Bündnis 90/die Grünen informierte sich in Dortmund vergangenes Wochenende über das Wechselmodell. Die Teilnehmerinnen diskutierten, ob das Wechselmodell ein Hebel sein kann, um die paritätische Aufgabenteilung zu erreichen. „Eine gerechtere Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern ist ein wichtiges und richtiges Ziel“, sagte Nicola Berkhoff, sagte Referentin und Vorstandsfrau des VAMV NRW. Dieses Mehr an Partnerschaftlichkeit sollte aber bereits in der Partnerschaft realisiert werden und nicht erst danach", so Nicola Berkhoff weiter.
Die Haltung des Verbands zum Wechselmodell ist eindeutig: Die gesetzliche Normierung des Wechselmodells ist der falsche Weg. Beim Wechselmodell leben Kinder nach einer Trennung der Eltern in beiden Haushalten zu etwa gleichen Teilen. Die hier verlangte Partnerschaftlichkeit, ist in den Ehen vor der Trennung aber oftmals nicht gelebt worden. Ein Grund dafür ist beispielsweise das Ehegattensplitting, das Ein- und Zuverdiener-Ehen begünstigt und die Erwerbstätigkeit der Mutter unattraktiv macht. Nicola Berkhoff machte deutlich, dass der Hebel für mehr Gleichberechtigung und Partnerschaftlichkeit nach der Trennung durch Gesetzesänderungen im Steuerrecht wirksamer und nachhaltiger ist.