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18.01.2021

Umfrage: Wie organisieren Alleinerziehende Berufstätigkeit und Kinderbetreuung

Wie bekommen Alleinerziehende Berufstätigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut? Diese Fragen haben wir den Mitgliedern unserer Facebook-Gruppe "Alleinerziehenden-Treffs in NRW" gestellt, bevor die Bundesregierung die Ausweitung der Kinderkrankentage angekündigt hat. Die Rückmeldungen von 218 Teilnehmenden haben wir ausgewertet. Das Ergebnis: 48,8 Prozent der teilnehmenden Alleinerziehenden gab an, dass ihre Kinder die Notbetreuung in der Schule nutzen oder in der Kita sind. Ein Viertel (25,6 Prozent) stemmt die Doppelbelastung aus Home Office und Kinderbetreuung. Elf Prozent der Teilnehmenden gab an, dass sie ihre Kinder mit den Aufgaben des Home Schooligs allein zuhause lassen. 7,9 Prozent gaben an, dass eine Kombination aus den vorherigen Lösungen praktiziert wird. 6,5 Prozent wählten sonstige Lösungen, sie nahmen Urlaub, zogen die Großeltern für die Kinderbetreuung hinzu oder nutzten den normalen Kinderkrankenschein.

"Das sind alles keine guten Lösungen", sagt unser Vorstand Nicola Stroop. Wir fordern deshalb weiter eine echte Wahlfreiheit für Eltern und einen real existierenden Lohnersatz. Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, dass gesetzlich versicherte Alleinerziehende im Jahr 2021 pro Kind 40 statt 20 Tage Kinderkrankengeld beantragen können, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage.

Wir werden die Umfrage in den kommenden Tagen wiederholen und erneut fragen, wieviele Alleinerziehende die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen werden und nach den Gründen fragen, die gegen die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage sprechen