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08.01.2021

Umgang: Ausnahme in den Kontaktbeschränkungen

Das Land NRW hat die Kontaktbeschränkungen in der Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Es gibt nun Ausnahmen, die von der strengen 1+1 Regel (ein Haushalt + eine weitere Person) gemacht werden, davon ist auch der Umgang in Trennungsfamilien betroffen.  Die eigenen Kinder dürfen demnach zum Treffen mit einem anderen Haushalt mitgenommen werden.

Wörtlich lautet die Regel in NRW: "Beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann", dürfe der Mindestabstand unterschritten werden.

Die zweite Ausnahme lautet: Der Mindestabstand darf auch unterschritten werden, "wenn dies zur Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist sowie zur Wahrnehmung von Umgangsrechten". Die strenge Auslegung der 1+1-Regel hätte sonst bedeutet, dass etwa getrennt lebende Väter oder Mütter nur eines ihrer Kinder hätten treffen dürfen. Auch Treffen zweier Mütter mit ihren Kindern beispielsweise auf einem Spielplatz wären ohne die Ausnahme nicht möglich gewesen, werden durch die Ausnahme in der NRW-Verordnung aber ermöglicht.

In einem Brief an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatten wir auf die besondere Härte der Kontaktbeschränkungen für Trennungsfamilien und Alleinerziehende hingewiesen und ihn aufgefordert, die Corona-Schutzverordnung zu korrigieren.