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04.03.2022

Kinderkrankentage – Sonderregelung für Alleinerziehende muss bleiben

04.03.2022 Am 19. März laufen viele Corona-Sonderregelungen aus. Dazu gehören auch die zusätzlichen Kinderkrankentage für Alleinerziehende, wenn eine Betreuung in Kita und Schule aufgrund von Quarantäne nicht möglich ist. Ab dem 20. März 2022 besteht der Anspruch wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. Der VAMV fordert ein Fortbestehen der zusätzlichen Kinderkrankentage, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei.

20 Kinderkrankentage je Kind reichen für viele Alleinerziehende schon in normalen Zeiten nicht aus. Von einem Normalbetrieb sind Kitas und Schulen aktuell noch weit entfernt. Viele Kinder müssen weiterhin in Quarantäne. Hohe Krankenstände führen zu erheblichen Einschränkungen und Ausfällen im Betreuungsangebot. Der VAMVfordert deshalb, dass Alleinerziehende weiter Anspruch auf zusätzliche Corona-Kinderkrankentage haben.

„Alleinerziehende schultern mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Sie müssen häufig ohne jegliche Unterstützung Arbeit, Kinderbetreuung und Alltag managen“, erläutert Jaspers. „Der Druck auf dem Arbeitsmarkt ist hoch. Keine Kinderbetreuung zu haben, wird für Alleinerziehende schnell zur Existenzbedrohung. Ein Auslaufen der zusätzlichen Kinderkrankentage während gleichzeitig Kinder zuhause betreut werden müssen, wird diese Situation erneut verschärfen“, so Jaspers weiter. Gleichzeitig endet auch die Regelung zur Homeoffice-Pflicht, so dass Arbeitgeber künftig die Anwesenheit am Arbeitsplatz wieder einfordern können.

Auch bei sinkenden Inzidenzen ist die Pandemie noch nicht überwunden. Um den unterschiedlichen Situationen von Familien gerecht zu werden, sollten ein ganztägiges Fernbleiben von der Arbeit genauso wie flexible Teilzeitlösungen und Homeoffice möglich sein. „Dies ist notwendig damit Alleinerziehende unvorhersehbare zeitliche Einschränkungen bei der Kinderbetreuung – z.B. bei personalbedingt kurzfristigem Ausfall von Früh- und Spätbetreuung – abfedern können“, so Jaspers.

Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf 10 Tage Kinderkrankengeld pro Kind im Jahr, Alleinerziehende auf 20 Tage. Aufgrund der Coronakrise sind diese vorrübergehend bis zum 19. März auf 30 bzw. 60 Tage erhöht. Bei mehreren Kindern greifen jährliche Höchstgrenzen (§ 45 SGB V).