18.08.2020
Pressemeldung: Kinderbonus hat seinen Namen nicht verdient
Sehr viele alleinerziehende Mütter und Väter haben sich beim VAMV NRW gemeldet und von Briefen berichtet, die sie von den Jugendämtern erhalten haben. In diesen Briefen informiert das Jugendamt, dass die unterhaltspflichtigen Elternteile ihren Anteil am Kinderbonus vom zu zahlenden Unterhalt abziehen können – selbst, wenn sie sich nicht oder nur sporadisch um die Kinderbetreuung gekümmert haben. Die Wut der alleinerziehenden Elternteile darüber ist groß. Sie haben in den vergangenen Monaten die Doppelbelastung von Existenzsicherung und Kinderbetreuung allein gestemmt und hatten zum Teil erhebliche Mehrausgaben für Essen oder Bedarf für den Heimunterricht. Sie verstehen nicht, dass Elternteile von dem Kinderbonus profitieren, selbst wenn sie sich nicht an der Kinderbetreuung beteiligt und die Familie in der Corona-Krise unterstützt haben.
Wir kritisieren diese Ungerechtigkeit seit Beginn an und sagen deshalb: Der Kinderbonus hat seinen Namen nicht verdient.
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