08.03.2024
Petition Kindergeld für Trennungskinder
Berlin/Essen, 08.03.2024 Der VAMV unterstützt die Petition einer alleinerziehenden Mutter, in der sie die Reformierung des Unterhaltsvorschussgesetzes fordert. Ihre Forderung: In Zukunft soll nur das hälftige Kindergeld auf den Vorschuss angerechnet sowie gesetzlich klargestellt sein, dass auch bei erweitertem Umgang ein Recht auf Unterhaltsvorschuss besteht. Bislang gehen Trennungskinder nämlich bei Kindergelderhöhungen leer aus.
Jetzt ist die Solidarität aller Alleinerziehenden gefragt: Wenn die Petition bis zur Frist 1.4. 2024 mindestens 50.000 Unterschriften erhalten hat, muss der Petitionsausschuss des Bundestages darüber beraten.
Wo liegt das Problem?
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt in Deutschland den Unterhaltsanspruch. Im zivilen Unterhaltsrecht wird das Kindergeld durch beide Elternteile geteilt. Der Elternteil, der die meiste Sorgearbeit übernimmt und der Elternteil, der Unterhalt zahlt, bekommen jeweils ein halbes Kindergeld. Beim Unterhaltsvorschuss ist das nicht der Fall. Hier wird das komplette Kindergeld angerechnet, nicht nur das hälftige.
Konkret bedeutet das: : Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil, bekommen Kinder von Alleinerziehenden 125 Euro Kindergeld im Monat. Zahlt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss, bekommen Kinder von Alleinerziehenden jeden Monat KEIN Kindergeld.