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04.02.2021

Kinderbonus muss diesmal ankommen

Essen, 04.02.2021 Der Koalitionsausschuss hat sich auf einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 150 Euro verständigt. Der Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband NRW (VAMV NRW) fordert dringende Korrekturen bei der Ausgestaltung der Hilfe. Der Kinderbonus macht nur Sinn, wenn er da ankommt, wo die Kinder sind.

Bei den Auszahlungen im vergangenen Jahr konnten unterhaltspflichtige Elternteile die Hälfte des Kinderbonus für sich beanspruchen, selbst wenn sie sich kaum oder gar nicht um die Betreuung ihres Kindes gekümmert haben. "Wenn das Geld dieses Mal dort ankommen soll, wo es gebraucht wird, darf es nicht mit dem Unterhalt verrechnet werden. Dafür muss das Gesetz anders ausformuliert werden, als im vergangenen Jahr," sagt Nicola Stroop, Vorstand des VAMV NRW.

Schon 2020 hat der VAMV konkrete Formulierungshilfen bei der Ausgestaltung des Kinderbonus geliefert und gemahnt, dass der Kinderbonus auch beim Kindesunterhalt nicht zu Abzügen bei den unterhaltsberechtigten Kindern führen darf.