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27.06.2020

Kinderbonus: Doppelte Last, halbe Anerkennung

Alleinerziehende haben in der Corona-Krise die doppelte Last getragen. Mit den geplanten Kinderbonus erhalten sie aber nur die halbe Anerkennung. Denn der Unterhalt wird an den Kinderbonus angerechnet. "Das ist das falsche Signal", kritisiert unser Vorstand. Nicola Stroop. "Damit kommt die Hälfte des Kinderbonus nicht in dem Haushalt an, der den größten Teil der Mehrausgaben stemmen musste." Eine hälftige Aufteilung des Kinderbonus ist in den Trennungsfamilien gerecht, in denen auch die Betreuung paritätisch verteilt ist, also 50:50. Das ist aber nur in rund fünf Prozent der Trennungsfamilien der Fall. "60 Prozent aller Trennungskinder haben gar keinen oder nur seltenen Umgang mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil", sagt Nicola Stroop. "Dass hier der Kinderbonus geteilt werden muss, ist einfach nur ungerecht."

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