Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

#GEMEINSAMLAUT
Aktuelles #GEMEINSAMLAUT
zurück

24.09.2020

Kinderbonus – Abzug voller Betrag im Oktober zulässig?

Ein unterhaltspflichtiger Elternteil hat im September vergessen seinen Anteil am Kinderbonus vom Unterhalt abzuziehen und verrechnet diesen Anteil im Oktober. Was bedeutet, dass er oder sie im Oktober den September-Anteil in Höhe von 100 Euro plus dem Oktober-Anteil in Höhe von 50 Euro (zusammen 150 Euro) vom Unterhalt abzieht. Darf er oder sie das?

Uns haben mehrere Nachrichten von Alleinerziehenden erreicht, die genau diese Fragen stellen. Der VAMV Bundesverband hat bei den Experten vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) nachgefragt: Nach einer Stellungnahme des DIJuF, auf die der VAMV in seinen FAQs zum Kinderbonus verweist (https://www.dijuf.de/coronavirus-faq.html mit Verweis auf Stellungnahme vom 30.03.2009 https://www.dijuf.de/files/downloads/2010/fachgremien/Stellungnahme_SFK_3_Anrechnung_Kinderbonus_30.03.2009.pdf), erscheint eine Verrechnung unbedenklich, wenn sie in einem der Folgemonate zeitnah erfolgt. Eine Verrechnung dahingehend, dass der Unterhaltsverpflichtete im Oktober sowohl den Betrag von September in Höhe von 100 Euro als auch den Betrag von Oktober in Höhe von 50 Euro, also insgesamt 150 Euro vom Unterhalt abzieht, ist daher leider hinzunehmen.

Kinderbonus – Abzug voller Betrag im Oktober zulässig?