01.10.2021
Corona-Auszeit für Familien – alle Links und Infos
Essen, 01.10.2021 Die „Corona-Auszeit“ ermöglicht Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung vergünstigt Urlaub zu machen – in Familienferienstätten und Jugendherbergen, die bei dem Programm mitmachen. Mit dem Aufholpaket der Bundesregierung können Familien mit kleinen Einkommen Urlaub buchen. Wir haben alle Links und Infos zusammengestellt.
Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, können einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die Familien müssen lediglich zehn Prozent der Unterbringungs- und Verpflegungskosten zahlen. Das sind die Schritte, um eine Corona-Auszeit zu buchen:
- Über einen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung herausfinden, ob man berechtigt ist die Leistung in Anspruch zu nehmen.
- In Kontakt mit der Ferieneinrichtung treten und herausfinden, ob es freie Plätze an den gewünschten Terminen gibt.
- Abschließend folgendes Formular ausfüllen und an die ausgewählte Erholungseinrichtung absenden.
Familien, die eine Familienauszeit buchen wollen brauchen:
- Einkommensnachweise oder Sozialleistunsgbescheide
- Kindergeldbescheid
- Behindertenausweis (sofern ein Grad der Behinderung bei den Eltern oder den Kindern vorliegt) und
- eine Einrichtung, die freie Plätze hat