02.02.2021
Irritationen bei Lohnabrechnung: Es könnte der Entlastungsbetrag sein
Um die Einkommen von Alleinerziehenden zu stabilisieren, wurde der Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer dauerhaft auf 4.008 Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt (siehe Aktuelles-Meldung vom 12.01.2021). Dieser Freibetrag wird in den Jahren 2020 und 2021 unterschiedlich aufgeteilt, so dass es bei den aktuellen Gehaltsabrechnungen zu Irritationen kommen kann. Alleinerziehende hatten sich beim VAMV NRW gemeldet und auf vermeintliche Unstimmigkeiten in der Lohnabrechnung aufmerksam gemacht.
Hintergrund der unterschiedlichen Zahlbeträge: Für das Jahr 2020 wurde der Entlastungsbetrag in Höhe von 2100 EUR auf sechs Monate aufgeteilt (2100 EUR/6 Monate = 350 EUR). Ab 2021 wird der Betrag auf 12 Monate angerechnet (2100 EUR/12 Monate = 175 EUR). Wer Fragen zu seiner eigenen Lohnabrechnung hat, setzt sich am besten mit dem für ihn zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Das Finanzamt zieht den Entlastungsbetrag von allen steuerpflichtigen Einkünften des Alleinerziehenden ab und verringert dadurch die Steuerlast. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde vorübergehend für die Jahre 2020 und 2021 die Erhöhung auf 4.008 Euro beschlossen, um die Mehrbelastung von Alleinerziehenden in der Corona-Krise aufzufangen. Im Dezember haben sich die Regierungsfraktionen darauf geeinigt, diese Erhöhung nach § 24b Einkommenssteuergesetz zu entfristen.