24.03.2020
Finanzielle Ausgleichsszahlungen für Alleinerziehende
Die Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Pandemie bereiten gerade Alleinerziehenden große Schwierigkeiten. Die Bundesregierung hat deshalb ein Maßnahmenpaket beschlossen, um finanzielle Härten abzufedern. Eine Maßnahme ist die vorübergehende Entschädigungen für berufstätige Eltern, die wegen der fehlenden Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Alleinerziehende erhalten hier 67 Prozent ihres Nettoeinkommens, vorausgesetzt:
- es sind keine Ferien;
- das Zeitkonto ist ausgeglichen und alle Überstunden abgegolten;
- ein Kind der Familie ist unter 12 Jahren alt.
Notfall-Kinderzuschlag
Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium außerdem einen Notfall-KiZ gestartet. Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Familien können einen Anspruch bis zu 185 Euro monatlich/Kind haben. Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen als Teil eines Sozialschutz-Paketes bis zum 29. März in Kraft treten. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020.
Hier geht es zum Online-Antrag für den Notfall-Kinderzuschlag