Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

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05.06.2020

Eingeschränkte Regelbetreuung in NRW

Seit dem 27. April haben Kita- und Schulkinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden Anspruch auf Notbetreuung. Am Montag ist damit Schluss. Das Land NRW hat ab dem 8. Juni angekündigt, zum reduzierten Regelbetrieb in der Kinderbetreuung zurückzukehren. Das bedeutet, statt wie bislang Anspruch auf 45, 35 oder 25 Wochenstunden Betreuung zu haben, müssen Eltern mit jeweils zehn Stunden weniger auskommen. Für erwerbstätige Alleinerziehende ist das ein massiver Rückschritt.

Uns haben zahlreiche Nachrichten von alleinerziehenden Müttern und Vätern erreicht, die es nicht schaffen, diese Lücken durch private Lösungen oder einem Entgegenkommen des Arbeitsgebers zu schließen. Die Einzelschicksale sind bewegend und dramatisch.

Wir haben alle Jugendämter in NRW angeschrieben und uns einen Überblick verschafft, was in den jeweiligen Kommunen als Härtefall gilt. Die meisten Jugendämter haben zurückgemeldet, dass es keine Richtlinien gibt, sondern dass jeder einzelne Einzelfall genau geprüft wird.

Auf unserer Corona-Seite haben wir für Alleinerziehende eine Formulierungshilfe für einen Härtefallantrag erstellt.