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07.02.2020

Ehegattensplitting - offener Leserbrief an PLAN W

Im Editorial zum Newsletter des Wirtschaftsmagazin PLAN W schreibt Chefredakteurin Katrin Werner über das Ehegattensplitting. Sie nimmt ihre persönliche Situation (ihr Mann kümmert sich um das Kind und geht keiner Erwerbsarbeit nach) zum Anlass, um die Gerechtigkeit dieses Steuermodells zu hinterfragen. In einem offenen Brief an die Autorin reagiert der VAMV NRW darauf.

 

Liebe Frau Werner,

vielen Dank für Ihre persönlichen Worte zum Ehegattensplitting. Sie müssen deswegen kein schlechtes Gewissen haben und sich wegen Scheinheiligkeit grämen. Sie sollten wütend sein. Warum?

Sie beschreiben für die Leser*innen anhand Ihres Beispiels sehr plastisch, wie der Staat in der Familienpolitik einen Fehlanreiz setzt. Er bringt Sie dazu, Dinge zu tun, die Sie ohne den Fehlanreiz gar nicht tun würden oder wollten oder könnten. Es ist schon richtig, was Sie schreiben: Sie könnten es sich vermutlich finanziell gar nicht leisten, dass Ihr Ehemann zu Hause bleibt, und Sie nur von einem Einkommen leben. Schließlich müssen Sie Miete bezahlen und Essen, und Kleidung, etc. 

Das funktioniert so: 

Sie bekommen einen Anreiz vom Staat. Der Staat sagt: „Wenn ihr verheiratet seid, dann lasse ich euch Steuern sparen. Aber: So richtig viel spart ihr nur, wenn eine*r von euch viel arbeitet, und der*die andere wenig oder am besten gar nicht.“

Sie empfinden das auch als Anreiz, Sie beschreiben sich als „große Profiteurin“. Klar, Sie gucken auf Ihre Gehaltsabrechnung und freuen sich vermutlich jeden Monat über die Steuern, die Sie sparen. Sie sind dem Anreiz gefolgt, dass Ihr Mann nicht arbeitet. Vermutlich, weil Ihr Kind da ist, und sich eben jemand um das Kind kümmern muss. Nun geht Ihr Mann in Steuerklasse V und „schenkt“ Ihnen damit seinen steuerlichen Freibetrag. Bei Ihnen schlägt die Steuerprogression erst deutlich später und deswegen deutlich milder zu. Im Ergebnis zahlen Sie weniger Steuern auf Ihr Einkommen als Sie eigentlich müssten. Und das Ganze übrigens nicht, weil Ihr Mann Ihr Kind betreut, sondern weil er Ihr Ehemann ist. Wären Sie nicht verheiratet, dann würde das so nicht funktionieren. Sie gewinnen also durch das Ehegattensplitting – vermeintlich. 

Das Bundesfamilienministerium hat 2014 die ehe- und familienpolitischen Maßnahmen untersuchen lassen. Dazu zählt auch das Ehegattensplitting. Die Forscher fanden heraus: Ja, der Steuervorteil hat für Familien eine kurzfristig einkommenserhöhende Wirkung. Betrachtet man aber den gesamten Lebensverlauf, hebt sich diese Wirkung wieder auf. Das Ehegattensplitting hat nämlich Nebenwirkungen, die man leider auf keiner Packungsbeilage nachlesen kann. Der Elternteil, der seine Berufstätigkeit einmal eingeschränkt hat (zum Beispiel wie bei Ihnen, um ein Kind zu betreuen), muss noch Jahre später mit empfindlichen Einkommenseinbußen rechnen. Es gibt eine Studie, die besagt, dass deutsche Frauen (denn meist sind es ja die Frauen, die beruflich kürzer treten) selbst 10 Jahre nach der Geburt ihres ersten Kindes noch 61% weniger verdienen als in dem Jahr unmittelbar vor der Geburt. 

Für viele dieser Frauen schlägt nun schon die volle Fehlanreiz-Wirkung durch. Auch Ihr Mann hat statistisch gesehen gute Chancen, in genau diese Einkommensfalle zu tappen. Vielleicht steigt er irgendwann wieder ein, aber mit weniger Stunden, schließlich muss das Kind ja weiterhin betreut werden. Dann bleibt er wohl in der unattraktiven Steuerklasse V. Klar, Sie verdienen ja mehr, und da lohnt es sich einfach mehr, wenn Ihr Einkommen nicht so stark belastet wird. Interessant ist vielleicht auch:  Forscher*innen fanden heraus, dass Ehepartner*innen trotz gemeinsamer Veranlagung sehr wohl zwischen „mein Einkommen“ und „dein Einkommen“ unterscheiden. Da werden dann die hohen Kitabeiträge schon mal gegen das geringere Steuerklasse-V-Einkommen gegengerechnet, schließlich entstehen die ja nur, weil der Elternteil überhaupt berufstätig ist. Es entsteht eine Situation, gegen die „frau“ (oder eben Ihr Mann) erstmal anarbeiten muss. Es verwundert nicht: Bei der Evaluation der Familienleistungen gaben über ein Drittel der Teilzeit oder nicht arbeitenden Mütter an, eine Ausweitung der Berufstätigkeit würde sich für sie nicht lohnen. Jobkiller Ehegattensplitting. Ohne Ausweitung der Berufstätigkeit macht es aber weiter Sinn, in Steuerklasse V zu bleiben… ein Selbstläufer beginnt. Zurück zum Fehlanreiz: Die beste Chance auf wirtschaftliche Stabilität haben Familien, in denen beide Eltern existenzsichernd berufstätig sind. Leider verursacht das Ehegattensplitting genau das Gegenteil. 

Im für Sie besten Fall wird es bei Ihnen und Ihrem Mann so laufen, dass Ihre Steuervorteile im Lebensverlauf durch seine unterbrechungsbedingten Verdienstausfälle wieder aufgefressen werden. Dann leben Sie heute auf Pump von morgen.

Aber wie sehen die weniger guten Szenarien aus? 

Ihr Mann könnte – wenn er wieder arbeitet und weiter in Steuerklasse V ist - krank werden, oder arbeitslos. Dann bekäme er eine Lohnersatzleistung, die sich in der Höhe nach seinem Nettoeinkommen richtet – das ja durch die Steuerklasse V künstlich niedrig gehalten wird. Schlecht für Sie beide. 

Ihr Mann und Sie könnten sich auch scheiden lassen. Sie wären damit nicht die einzigen, die Scheidungsrate liegt bei knapp unter 40%. Das wäre für ihn finanziell ganz schlecht. Nun wäre er auf seine eigene Berufstätigkeit als einzige Einkommensquelle zurück geworfen. Diese hatte er ja eingeschränkt und nicht wieder ausgebaut, weil es sich ja nicht „gelohnt“ hat. Die Mechanismen habe ich oben erklärt. Sie müssten ihm keinen nachehelichen Unterhalt zahlen, das gibt es seit 2008 praktisch nicht mehr. Ein Ausgleich für seine eingeschränkte Berufstätigkeit, die einmal mit seinem Wechsel in die Steuerklasse V und seinem „Geschenk“ seines Steuerfreibetrags an Sie begann, ist nicht vorgesehen. Er ist am Ende der absolute Verlierer des Fehlanreizes. Bitter für ihn.

Sie sehen vielleicht, Ihr schlechtes Gewissen ist wirklich fehl am Platze. Sie sollten wütend sein. Sie hätten allen Grund dazu.