24.06.2022
Der Kinderzuschlag wird erhöht
Essen, 24.06.2022 Zum 1. Juli 2022 wird der Kinderzuschlag um 20 Euro auf maximal 229 Euro pro Monat und Kind erhöht. Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen. Wer den Kinderzuschlag bereits erhält, bekommt die Erhöhung automatisch. Wir zeigen, wo Alleinerziehende ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag prüfen können oder welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um den Kinderzuschlag zu beantragen.
Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn
- deren Kind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert ist und bei der Mutter oder dem Vater lebt
- sie für das Kind Kindergeld beziehen
- ein Mindesteinkommen von 600 Euro brutto haben
- sie kein Arbeitslosengeld II beziehen.
Wichtig: Kinderzuschlag muss vorrangig vor SGB-II-Leistungen beantragt werden. Bevor Alleinerziehende also Kinderzuschlag beantragen, müssen sie sich um Kindesunterhalt vom anderen Elternteil, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente oder BAföG für das Kind bemühen. Alle weiteren Informationen rund um den Kinderzuschlag sowie der Antrag für den Kinderzuschlag stehen auf der Seite des Familienportals.NRW:
https://familienportal.nrw/leistung/99107016017000
Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld. Er soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können. Selbst wenn der Anspruch auf Kinderzuschlag gering ist, kann es sich lohnen, ihn zu beantragen. Denn beziehen Alleinerziehende Kinderzuschlag für ihre Kinder, können sie auch Leistungen des Bildungs und Teilhabepakets (BuT) und möglicherweise einmalige Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch erhalten. Ob Alleinerziehende Kinderzuschlag erhalten können, hängt im Einzelfall von der Zahl der Kinder, von den Wohnkosten, dem Einkommen oder Vermögen und dem Einkommen und Vermögen der Kinder ab.