18.02.2021
Corona-Kinderkrankengeld behält Gültigkeitetzt Antrag auf digitales Endgerät für Homeschooling stellen
Auch nach dem 22.02, wenn der eingeschränkte Pandemiebetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Eltern geöffnet wird, bleibt der Anspruch auf Corona-Kinderkrankentage bestehen. Das bestätigt NRW-Familienminister Stamp. In einer Pressemitteilung sagt er: "Eltern könnten im eingeschränkten Kita-Regelbetrieb weiter auf die bundesweit für 2021 verdoppelten Kinderkrankentage zurückgreifen." Pro Elternteil gibt es nun 20, für Alleinerziehende 40 Tage im Jahr – und zwar nicht nur, wenn ein Kind krank ist, sondern auch, wenn Schule oder Kita coronabedingt im eingeschränkten Betrieb ist.
Doch das erweiterte Kinderkrankengeld ist für Alleinerziehende so gut wie wirkungslos, fürchtet der VAMV NRW in einer Pressemeldung. In einer nicht repräsentativen Umfrage hat der Verband Alleinerziehende befragt, ob sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen werden, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. 86 Prozent der Teilnehmenden gaben an, diese nicht zu nutzen.
Der Hauptgrund sind die hohen finanziellen Einbußen, 43 Prozent der Teilnehmenden gaben das in der Umfrage an. „90 Prozent des Nettolohns klingen erst einmal viel“, erklärt Nicola Stroop. „Doch davon werden die Sozialversicherungsbeiträge noch abgezogen. Die verbleibende Auszahlungshöhe reicht bei Eltern mit einem ohnehin niedrigen Nettoeinkommen nicht, um laufende Kosten zu decken,“ Der VAMV NRW regt deshalb an, die Höhe des Kinderkrankengeldes auf 100 Prozent des Nettolohnes aufzustocken.