20.07.2021
Klare Absage an das Wechselmodell als Leitmodell im Familienrecht
Essen, 20.07.2021 In einer bemerkenswert deutlichen Antwort äußert sich die Bundesregierung auf die Anfrage einiger FDP-Politiker:innen, das Wechselmodell als neues Leitmodell im deutschen Familienrecht zu verankern. Nicola Stroop, Vorstand des VAMV NRW, begrüßt die Klarstellung seitens der Bundesregierung. „In ihrer Antwort macht die Bundesregierung klar, dass das paritätische Wechselmodell eines von vielen möglichen Betreuungsmodellen ist und schon jetzt mit dem geltenden rechtlichen Rahmen gelebt werden kann und deshalb kein zwingender Handlungsbedarf besteht.“
In der Drucksache 19/30895 schreibt die Bundesregierung: „Auch im Verlauf dieser Wahlperiode hat sich bestätigt, dass Familien in ganz unterschiedlichen Formen zusammenleben. Hierzu zählen Familien mit verheiraten Eltern, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Stief- und Patchworkfamilien ebenso wie gleichgeschlechtliche Beziehungen. Diese Vielfalt familiärer Lebensformen ist zu achten. Welche Lebensform die beste für die Kinder ist, ist eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Stets kommt es auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen an.“
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie entgegen der Ansicht der Fragesteller davon ausgeht, dass das paritätische Wechselmodell ebenso wie andere Betreuungsmodelle mit dem geltenden rechtlichen Rahmen gelebt werden kann. In ihrer Antwort bezieht sich die Bundesregierung unter anderem auf eine aktuelle Untersuchung der Soziologin Prof. Dr. Anja Steinbach von der Universität Duisburg-Essen, die den Einfluss des Wechselmodells auf das kindliche Wohlbefinden nach elterlicher Trennung oder Scheidung in den Blick nimmt. Nach den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung waren Vorteile im Hinblick auf das kindlichen Wohlbefinden bei Kindern im asymmetrischen Wechselmodell stärker ausgeprägt als im symmetrischen Wechselmodell. „Eine Steigerung des kindlichen Wohlbefindens im Sinne: „je ausgeglichener die Aufteilung der Betreuungszeiten ist, desto besser für das Wohlergehen des Kindes“ ließ sich nicht nachweisen.“, so die Bundesregierung.