07.01.2021
Besondere Härte: Kontaktbeschränkungen und Umgang in Trennungsfamilien
In einem Brief weisen wir NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann daraufhin, dass die angekündigten Kontaktbeschränkungen für Kinder aus Trennungsfamilien, die Umgang mit ihren getrennt lebenden Elternteil haben, unter Umständen eine besondere Härte bedeuten. Künftig sollen nur noch Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein. Für Trennungsfamilien mit mehr als einem Kind bedeutet dies in der Regel, dass Kinder nur noch getrennt voneinander zu dem getrennt lebenden Elternteil können.
Berlin hat als erstes Bundesland diese Härte aufgegriffen und die Infektionsschutzverordnung des Landes dahingehend angepasst: „wobei bei Alleinerziehenden deren Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres nicht mitgezählt werden." Wir fordern NRW-Gesundheitsminister Laumann auf, diesem Beispiel zu folgen und die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen dahingehend auszugestalten.
Über unsere Corona Krisenhotline für Alleinerziehende erreichen uns sehr viele verunsicherte Nachrichten, ob die Umgangsregelungen mit dem anderen Elternteil trotz Kontaktbeschränkungen bestehen bleiben können. Alleinerziehende und Trennungsfamilien brauchen Klarheit darüber, dass der Umgang weiterhin wie gewohnt stattfinden kann. Dafür benötigt es eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, wie sie Berlin angekündigt hat.