Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Verband allein erziehender Mütter und Väter
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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29.09.2022

Appell an die Politik: Unterhaltsvorschussgesetz muss geändert werden

Essen, 29.09.2022 Alleinerziehende gehen beim 3. Entlastungspaket leer aus. Wir haben deshalb den NRW-Mitgliedern des Familienausschusses im Bundestag einen Brief geschrieben, in dem wir die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes fordern. Auslöser für die Forderung ist die Erhöhung des Kindergeldes zum 1.1.2023 um 18 Euro. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen dabei leer aus.

Ziel des Entlastungspakets ist die Entlastung von Familien von den inflationsbedingten Mehrkosten. Das brauchen vor allem die Familien mit geringem Einkommen, zu denen Alleinerziehende zu einem großen Anteil zählen. Bei vielen von ihnen kommt die Entlastung über das Kindergeld nicht an, denn es wird vom Unterhaltsvorschuss direkt wieder abgezogen. Davon betroffen sind rund 800.000 Alleinerziehende. Soll die Entlastung auch bei diesen Familien ankommen, muss auch das Unterhaltsvorschussgesetz geändert werden.

Hintergrundinformation zum Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss orientiert sich am Mindestunterhalt. Der Mindestunterhalt soll das sächliche Existenzminimum des Kindes decken und wird in der Mindestunterhaltsverordnung etwa alle zwei Jahre festgelegt. Anders als wenn der getrenntlebende Elternteil Unterhalt leistet, wird für den Unterhaltsvorschuss das ganze Kindergeld in Abzug gebracht. Das ergibt den Zahlbetrag des Unterhaltsvorschusses.

Mindestunterhalt minus Kindergeld gleich Unterhaltsvorschuss

Der Mindestunterhalt beträgt zurzeit für ein 6-11-jähriges Kind 455 Euro. Das Kindergeld in Höhe von 219 Euro wird abgezogen; das ergibt einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von 236 Euro.

„Aber der Mindestunterhalt wird doch erhöht?“

Der Mindestunterhalt wird regulär das nächste Mal erhöht zum 1.1.2023; dies legt die Mindestunterhaltverordnung von 2021 fest. Diese Erhöhung führt aber zu keiner Entlastung, wenn gleichzeitig das Kindergeld erhöht wird.

  • Mit Beschluss der Mindestunterhaltsverordnung 2021 hätte der Unterhaltsvorschuss ab 1.1.2023 245 Euro betragen (9 Euro mehr als jetzt).
  • Mit dem 3. Entlastungspaket und dem Beschluss, das Kindergeld um 18 Euro zu erhöhen, sind es nur noch 227 Euro, da die zusätzlichen 18 Euro direkt wieder abgezogen werden.

Das heißt: Die Wirkung des 3. Entlastungspaketes geht an Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss bekommen, komplett vorbei.

(Berechnung exemplarisch für
6-11-jährige Kinder)

 

 

 

jetzt

 

reguläre Erhöhung Mindestunterhalt zum 1.1.23 um 9 Euro

mit Kindergelderhöhung aus Entlastungspaket um 18 Euro

    Mindestunterhalt

455 Euro

464 Euro

464 Euro

    minus Kindergeld

219 Euro

219 Euro

237 Euro

= Unterhaltsvorschuss

236 Euro

245 Euro

227 Euro

 

Wir fordern die Abgeordneten deshalb auf: "Packen Sie das das Unterhaltsvorschussgesetz (§2 Abs.2) an". Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben durch die Anrechnung des vollen Kindergeldes immer weniger Geld zur Verfügung als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Das muss geändert werden.

Um ein Zeichen gegen die Anrechnung des Kindergelds am Unterhaltvorschuss zu setzen, haben wir einen Protestbrief an die Bundesfamilienministerin Lisa Paus formuliert. Alleinerziehende, die diesen Protest teilen wollen, können hier mit einem Klick den Protestbrief verschicken.

Mehr Informationen
Zum Protestbrief